Gästeversicherung
Sie haben sich in eine ärztliche Behandlung begeben oder eine versicherte Leistung in Anspruch genommen. Damit wir schnell und unkompliziert eine Versicherungsleistung erbringen können, benötigen wir von Ihnen einige wichtige Angaben. Das Bereithalten der nachfolgend aufgeführten Dokumente erleichtert Ihnen den Schadenmeldeprozess.
Hinweis: Bei jedem entschädigungspflichtigen Schadenfall wird ein Selbstbehalt von CHF 200.— zulasten der versicherten Person in Abzug gebracht. Für Personen, die bei Eintritt des versicherten Ereignisses das 60. Lebensjahr vollendet hatten, beträgt dieser Selbstbehalt CHF 500.—.
Hinweis: Bitte laden Sie Ihre Unterlagen hoch:
Fragen zum Versicherungsnehmer/-in (anspruchsberechtigte Person)
Fragen zur versicherten Person (Gast)
Fragen zur Versicherung
Fragen zum Ereignis
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Schwangerschaft oder Geburt sowie deren Komplikationen von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind.
Bemerkungen
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